Allgemeine Mietbedingungen

1. Vertragsschluss

Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl (5) belegt werden. Der Mietvertrag für das Ferienhaus kommt auf Basis des Angebotes des Vermieters zustande. Der Gesamtbetrag ist sofort zur Zahlung fällig.

Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 1 Woche bis zum Mietbeginn) kommt der Mietvertrag bereits mit schriftlicher oder mündlicher Annahme des Angebotes zustande.

2. Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser,) enthalten. Nicht enthalten ist Strom für das Laden und Betreiben eines Elektroautos. Strom für das Aufladen eines Elektroautos wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Kosten der Endreinigung betragen 75 € und werden durch den Vermieter in Auftrag gegeben.

Die Inanspruchnahme von Kaminholz, die dem Mieter freigestellt ist, wird mit dem Lieferanten direkt vor Ort abgerechnet.

Der Gesamtmietbetrag ist sofort zur Zahlung fällig.

3. Kaution

Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 150,00 €. Diese ist vor Ankunft auf das Konto des Ferienhauses zu überweisen. Die Kontodaten werden dem Mieter nach der Buchung übermittelt.

Erst nach Eingang der Kaution wird am Tag der Anreise der Code für den Schlüsseltresor freigegeben.

Die Kaution wird zinsfrei 3 Tage nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet, sofern bei der Abnahme der Unterkunft keine Schäden festgestellt werden.

4. Mietdauer

Der Mindestaufenthalt beträgt 3 Tage.

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies dem Vermieter mitteilen.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11.00 Uhr im geräumten und besenreinen Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgenden Arbeiten selbst zu erledigen:

  • Abziehen der Bettwäsche
  • Spülen des Geschirrs/Ausräumen der Spülmaschine
  • Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer
  • Kühlschrank ist zu leeren und auszuwaschen
  • Entsorgung von Leergut

Bei NICHTBEACHTUNG werden Pauschal 50,00 € von der Kaution einbehalten!

5. Rücktritt durch den Mieter

  • Stornierungen und Änderungen, die bis zu 14 Tage vor Anreisedatum erfolgen, werden mit 30 Prozent des Preises der gesamten Buchung berechnet.
  • Stornierungen und Änderungen, die verspätet erfolgen, sowie Nichtanreisen werden mit dem Gesamtbetrag berechnet.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

6. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.

In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

8. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus mitsamt Inventar während der Mietzeit pfleglich zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannter Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggfls. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

9. Tierhaltung

Das Mitbringen oder Halten von Tieren jeder Art wird nicht gestattet.

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die rechtzeitige Überlassung des Mietobjektes, nicht hingegen für Ausstattungs- und andere Beschreibungsmerkmale des Ferienhauses, die sich ändern können.

Er ist verpflichtet die vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der ganzen Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß §536a BGB.

Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet auch nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

11. Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

12. Hausordnung

Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.

Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die anderen Feriengäste durch den entstehenden Lärm belästigen und die nachbarschaftliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.

Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Hi-Fi-Geräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt! Das Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet. Die Nutzung von Aschenbechern ist verpflichtend.

Die Leiter zur Empore (KEINE Absturzsicherung) ist im Notfall nur durch einen Erwachsenen zu benutzen! Hier befindet sich bei Stromausfall der Sicherungskasten. Eltern haften für ihre Kinder.

13. Schlüsseltresor

Nach Eingang der Kaution, spätestens aber am Tag der Anreise erhält der Mieter vom Vermieter den Zugangscode für das Objekt. Mit diesem Code kann der Schlüsseltresor neben der Eingangstür geöffnet werden. Der Code wir nach jeder Reinigung/vor jeder Anreise erst freigeschaltet.

Der Zugangscode ist nur während des gebuchten Aufenthalts zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und darf in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seinen Zugangscode geheim zu halten. Der Zugangscode wird nach jeder Abreise gesperrt.

14. Internet

Der Mieter akzeptiert mit Entgegennahme der Zugangscodes für kabelloses Internet (W-LAN) die allgemeinen Richtlinien des DTV zur Nutzung von Internet:

Der Vermieter hat das Ferienhaus mit einem Internetzugang über WLAN ausgestattet. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des Vermieters und ist jederzeit widerruflich. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen.

Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.

Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden am Endgerät des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden

Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Umstand hin.

15Verbraucherschlichtung, Information gemäß § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online –Streibeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass wir nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und dazu auch nicht verpflichtet sind.

16. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Bitburg zuständig.

Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

17. Datenschutzerklärung
Personenbezogene Daten, die im Rahmen des Buchungsvorgangs gewonnen werden, werden gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung verarbeitet und gespeichert – siehe hierzu die gesonderte Datenschutzerklärung.

Stand Juli 2018

Feriendomizil „Haus am See“
Ferienstr. 38
D-54636 Biersdorf

Tel.:        +49 6565 93 33 05
Mobil:    +49 151 12 32 91 95

Fax:        +49 6565 93 33 04
Email:   info@haus-am-see-urlaub.de